Leistungen:

Hausärztliche Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre)

Vorsorge Kinder (U2-U9) sowie Jugendliche (J1). weiter »

Impfberatung und Schutzimpfungen der Kinder (und Eltern) entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). weiter »

Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Hör-, Sprach- und Sehtest. weiter »

Geplante Laboruntersuchungen (z.B. vor Operationen) erfolgen täglich zwischen 8.00 und 10.00 Uhr nach Terminvergabe. Wenn notwendig, können Sie die Ergebnisse telefonisch (in der Regel am Folgetag) nach 11.00 Uhr erfragen. weiter »

Zusätzlich haben einige Krankenkassen Sonderverträge mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte geschlossen und bieten die Kostenübernahme für weitere Vorsorgeuntersuchungen wie U10/U11, J2 an.


Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) / gebürenpflichtige ärztliche Bescheinigungen. weiter »

Auch Atteste oder Bescheinigungen sind ärztliche Leistungen die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen diese direkt in Rechnung (z.B. Kindergarten- und Schulbescheinigungen, Zeitbescheinigungen).